Das Thema Miete ist relativ komplex, nicht zuletzt aufgrund umfassender gesetzlicher Regelungen (z.B. Mietrechtsgesetz) und ständigen Anpassungen. Oft vernachlässigen daher Makler diesen Bereich. Wir nicht!
Die Miete ist ein Rechtsgeschäft, das den Vermieter verpflichtet, dem Mieter die vermietete Sache zu überlassen. Im Gegenzug schuldet der Mieter dem Vermieter die Zahlung der Miete.
REAL CONTRACT Mieter-LEXIKON |
|
Betriebskosten |
Dazu zählen: Kanal, Wasser, Müllabfuhr, Beleuchtung von Stiegenhaus, Hof und anderen gemeinschaftlichen Teilen des Hauses, Gebäude-versicherung (Wasser, Haftpflicht, Feuer), Rauchfangkehrer, Schädlingsbekämpfung, Hausbesorgerkosten, Verwaltungshonorar, Grundsteuer; |
Befristung |
Ab 1.7.2000 gilt für Wohnungen eine Mindestfrist von 3 Jahren; keine Höchstbefristung, für alle anderen Objekte gilt beliebige Befristung möglich; |
Bruttomiete |
Die Bruttomiete (in Deutschland Warmmiete) besteht aus dem Haupt- oder Untermietzins (Nettomiete), dem auf den Mietgegenstand entfallenden Anteil an den Betriebskosten und den von der Liegenschaft zu entrichtenden laufenden öffentlichen Abgaben. Die zu entrichtende Umsatzsteuer ist nicht in den Bruttomietzins einzurechnen. |
Bürge und Zahler |
Wenn z.B. der Mieter noch kein regelmäßiges Einkommen hat, wird häufig eine Bürgschaft als „Bürge und Zahler“ übernommen. In diesem Fall sind Mieter/in und Bürgin/Bürge als Mitschuldnerin/Mitschuldner für die Miete zu betrachten, d.h. die Vermieterin/der Vermieter kann sich aussuchen, ob sie/er bei Zahlungsrückständen die Forderung bei der Hauptschuldnerin/dem Hauptschuldner oder gleich bei der Bürgin/dem Bürgen eintreiben will. |
Eintrittsrecht |
Bei Tod eines Mieters/einer Mieterin haben Ehegatten/innen, Lebensgefährten/innen, Kinder, Enkel und Geschwister, wenn sie ein dringendes Wohnbedürfnis haben und schon bisher im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, ein Eintrittsrecht in den Mietvertrag. |
Energieausweis |
Gibt über die Gesamtenergieeffizienz des Baukörpers Auskunft. Gemäß Energieausweis-Vorlage-Gesetz ist ein Energieausweis beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe (Vermietung) vorzulegen. |
Erhaltungspflicht Mieter |
Bedeutet Übergabe der Wohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses im selben Zustand wie sie angemietet wurde, Beschädigungen sind seitens des Mieters/der Mieterin zu ersetzen, gewöhnliche Abnützung muss der Vermieter jedoch hinnehmen. |
Gebühr Mietvertrag |
Beträgt 1 Prozent des Bruttomietzinses für die gesamte Vertragsdauer, bei unbestimmter Vertragsdauer jedoch nur für drei Jahre, jeder Mietvertrag ist beim zuständigen Finanzamt zu vergebühren. Entfällt für Wohnraum-Mietverträge ab 11.11.2017. |
Kaution |
Ist die Sicherstellung für Beschädigung der Wohnung oder mitvermieteten Einrichtung, darf laut OGH maximal sechs Monatsmieten betragen, bei Ende des Mietverhältnisses auf Auszahlung der Zinsen von diesem Guthaben achten. |
Kündigungsgründe |
Sind z.B. qualifizierter Mietzinsrückstand, grob nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstandes, unleidliches Verhalten des Mieters/der Mieterin oder nachgewiesener Eigenbedarf des Vermieters/der Vermieterin. |
Lebensgefährte/innen |
Werden häufig als Mitbewohner/innen betrachtet, zur Vorsorge ist eine Aufnahme in den Mietvertrag empfehlenswert, sie können in den Hauptmietvertrag ohne Mieterhöhung eintreten, wenn sie mit dem/der bisherigen Mieter/in bis zu dessen/deren Tod mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gelebt oder diese seinerzeit gemeinsam bezogen haben |
Maisonette |
Ein spezieller Wohnungstyp (Maisonettewohnung), der sich innerhalb eines mehrgeschossigen Gebäudes über 2 Geschosse erstreckt. Die Erschließung des zweiten Geschosses erfolgt über eine innen liegende Treppe. |
Mehrwertsteuer |
Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) beträgt für Wohnungsmieten und Betriebskosten 10 Prozent, für Büro- und Geschäftsmieten und Heizkosten 20 Prozent. |
Meldepflicht |
Die polizeiliche Meldepflicht gilt für Aufenthalt ab drei Tagen, ist auch ohne Zustimmung des Vermieters/der Vermieterin möglich. |
Mietanbot |
Gilt mit der Annahme (Gegenzeichnung durch Vermieter) als Mietvertrag. |
Nutzfläche |
Ist die Fläche aller Räume des Mietobjekts, also auch Bad und WC, Erker und Loggien, nicht aber Terrassen und Balkone. |
Nettomiete |
Die Nettomiete (in Deutschland Kaltmiete) ist der eigentliche Ertrag für den Vermieter. In der Nettomiete sind keine Nebenkosten (Betriebskosten, Umsatzsteuer…) enthalten. |
Provision |
Das Vermittlungshonorar (auch Courtage genannt) beträgt i.R. zwei Bruttomonatsmieten plus 20% Umsatzsteuer. |
Tierhaltung |
Tierhaltung in Mietwohnungen führt oft zu Konflikten, Kleinsttiere (Hamster, Zierfische, Kanarienvögel usw.) bedürfen keiner Genehmigung, ansonsten können Vermieter/innen im Mietvertrag ein Tierverbot festhalten |
Übergabe-Protokoll |
Zustand der Wohnung bzw. Mängel, vor Mietbeginn und bei Rückgabe der Wohnung möglichst genau protokollieren durch Begehung mit Zeugen, Niederschrift, Fotos etc. |
Zimmeranzahl |
In der Regel werden Küche, Bad, Abstellraum, Vorraum etc. nicht als Zimmer gerechnet. Als Zimmer zählen alle Wohn- und Schlafzimmer. Eine gesetzliche Definition oder Norm existiert nicht. |
Haftungsausschluss:
Die hier gegebenen Erklärungen dienen nur für eine erste Orientierung zu der grundsätzlichen Bedeutung der Begriffe. Jegliche diesbezügliche Haftung in Bezug auf Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit ist ausgeschlossen. Weitere Details sind über die jeweilige Fachliteratur bzw. über die diesbezüglichen Gesetze und Verordnungen zu erfahren.
JA, ich möchte ein kostenloses BERATUNGSGESPRÄCH zum Thema MIETE bzw. VERMIETUNG.
Hier können Sie weitere Formulare und Merkblätter kostenlos anfordern.
Unsere Vorlagen erheben nicht den Anspruch der Rechtsgültigkeit. Sie können diese auf Ihre eigenen Bedürfnisse und Notwendigkeiten anpassen.
ANGEBOTE
SCHÄTZUNG
BESONDERHEITEN
JOB & KARRIERE
KONTAKT
Wir beraten Sie gerne.
+43 1 – 99 71 8 71
office@real-contract.at